- Villikation
- Villikation[v-; lateinisch »Bewirtschaftung eines Landgutes«] die, -, in der historischen Forschung Bezeichnung für die seit dem Ende des 7. Jahrhunderts im Fränkischen Reich aufkommenden grundherrschaftlichen Verbände in Streulage, mit Zentrum in einem vom Grundherrn betriebenen Fronhof (Terra salica, Salland) sowie gegebenenfalls Nebenhöfen und den von Unfreien verschiedenster Abstufung selbstständig bewirtschafteten Bauerngütern, deren Inhaber dem Herrn zu Leistungen (Fronen) und Abgaben verpflichtet waren und seiner Gerichtsbarkeit (Hofrecht), aber auch seinem Schutz unterstanden. Im Hochmittelalter drangen mit der aufkommenden Geldwirtschaft verstärkt Pacht- und Leihformen in die Grundherrschaft ein, wodurch seit dem 12. Jahrhundert die Villikationsverfassung allmählich aufgehoben wurde.
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Vil|li|ka|ti|on, die; - [lat. villicatio = Verwaltung, Bewirtschaftung eines Landhauses, zu: villicare = als Meier verwalten, zu: villicus = zum Landgut gehörig, zu: villa, ↑Villa] (Geschichtsforschung): (seit dem Ende des 7. Jh.s im Fränkischen Reich) Gesamtheit von grundherrschaftlichen Verbänden mit einem vom Grundherrn betriebenen Fronhof als Zentrum.
Universal-Lexikon. 2012.